Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V.

DFKA

UPDATE:

DFKA – Die neuen gesetzlichen Anforderungen – Stand: 01.08.2020

 

Neue gesetzliche Anforderungen für Kassensysteme

Qualifiziert in die Zukunft

Die Fachbranche setzt sich aus unterschiedlichen Zweigen und Strukturbereichen zusammen. So ist die Kassen-, Waagen- und Taxameter/Wegstreckenzähler –Welt recht getrennt zu betrachten, jedoch gibt es verschiedene Elemente, die durchaus Gemeinsamkeiten beinhalten.
So sind ihnen die Messwert-Orientierung, eine behördliche Funktionsvorgabe und definierte Abrechnungstechnologie vorgeschrieben, die grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Datenerfassung dienen.

Im Laufe der Entwicklung dieser Zweige vollzogen sich auch Überschneidungen, die z. B. eine Vernetzung von Kassen und Waagen, aber auch Waagen mit kassenähnlichen Eigenschaften ergaben. Auch Taxameter/Wegstreckenzähler fanden ihre Vernetzung mit Abrechnungssystemen, die man langläufig ebenso als Kassen bezeichnen kann (z.B. Taxi).

Die Strukturbereiche ergeben sich aus der Stellung der Vertreter im Wertschöpfungsprozess. So werden Entwickler und Produzenten von Registrierkassen und Abrechnungssystemen, Software-Häuser mit Ausrichtung auf Kassen- und Abrechnungssoftware (Firmware, WWS mit Abrechnungsfunktion) und Distributoren für Kassentechnik und -peripherie ebenso zur Branche gerechnet wie das Fachgewerbe, das für die Projektierung, Installation, Einarbeitung, Wartung und Reparatur der Gerätetechnik und –technologie zuständig ist.

Mit der Diskussion zur Einführung eines Manipulationsschutzes mittels kryptografischer Verschlüsselung sind alle Zweige und Strukturbereiche der Fachbranche gleichsam betroffen und in der Verantwortung.

Aktuelle Anforderungen

Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundesländer und ihrer Behörden, die Voraussetzungen für Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit wieder herzustellen und zu verbessern, geraten die Bestimmungen des BMF zunehmend in die Diskussion.

Die vom 26.11.2010 stammenden Anforderungen im Brief des BMF an die Obersten Finanzdirektionen unter dem Kürzel „GDPdU“ und im Brief vom 14.11.2014 genannten Ergänzungen und Veränderungen „GoBD“ bilden die Grundlage für eine Reihe notwendiger technischer Erfordernisse, die grundsätzlich den bisher üblichen Ausstattungsstandard von Registrierkassen übersteigt.

Lediglich einige wenige Kassenhersteller haben mit ihren neuesten Baureihen (wissend um die Diskussion von „INSIKA“ seit 2008) einige Voraussetzungen einer technischen Modifizierung im Sinne von GDPdU und GoBD geschaffen.

Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass der Gesetzgeber (hier: BMF) keinerlei technische Anforderungen definiert hat, sondern sich nur recht oberflächlich auf das bürokratische Procedere recht oberflächlich bezieht.
Dies hat zur Folge, dass es keine eindeutigen Definitionen gibt, die es dem Kassenanwender bzw. Steuerpflichtigen ermöglicht, die Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit nachzuweisen.

Der DFKA e.V. setzt sich dafür ein:

  • allgemein gültige technische Voraussetzungen für Ordnungsmäßigkeit und Rechtsicherheit zu schaffen
  • den Generalverdacht der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden durch objektive Prüfkriterien zu ersetzen
  • ein technisches technologieoffenes Sicherheitssystem zu definieren ohne eine unbeherrschbare Zertifizierungsbürokratie zu erzeugen
  • ein funktionstüchtiges, erfolgreich erprobtes und kostengünstiges Schutzsystem gegen Steuermanipulation zu erreichen. Für den DFKA e.V. ist dies mit der Entwicklung von „INSIKA“ gelungen.

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland beträgt ca. 500 Milliarden EURO und vollzieht sich zum größten Teil im Bar- bzw. Quasi(ec)-Bar-Bereich, dem Betätigungsfeld von Registrierkassen- und Kassenabrechnungssystemen.
Diese wiederum entwickelten sich zunehmend neben der Grundlage des Nachweises der Bar-Transaktionen und umsatzsteuerlichen Erhebung auch zum Nachweis des waren- und leistungsmäßigen Absatzes.

Mittels Registrierkassen und Abrechnungssysteme realisiert sich die vergegenständlichte Wertschöpfung in einem Bargeldwert, der wiederum als steuerliche Bemessung genutzt wird.

Dieser Prozess ist für die gesamte Volkswirtschaft von elementarer Bedeutung.

Die Fachbranche ist in ihrer Ausrichtung ein wesentlicher Bestandteil der volkswirtschaftlichen Prozessabläufe, insbesondere im Vollzug des Akkumulationsprozesses.
Auf der Basis dieser wirtschaftlichen Bedeutung gilt es, das Fachgewerbe wie auch die gesamte Branche entsprechend aufzustellen, zeitgemäß zu entwickeln und gemäß den gesetzlichen Anforderungen manipulationsfrei zu institutionalisieren.

Welt der Kassen: gestern / heute

Die Idee einer Registrierkasse stammt von einem Uhrmacher zum Ende des 19. Jahrhunderts und sollte schon damals der Überwachung der Bargeldprozesse im Einzelhandel dienen.
Hierbei ging es vor allem um die zentrale Ablage des Geldes und die fehlerfreie Ermittlung von Verkaufssummen aus unterschiedlichen Waren eines Einkaufs und des Tagesumsatzes.
So entstand schon früh der Bedarf an mehreren Summenregistern, sortiert nach zeitlichen Abläufen (Tages-, Wochen-, Monatsregister) und Personaleinsatz.

Mit der Industrialisierung und der wachsenden Konzentration der Bevölkerung in den Städten, entwickelten sich auch die Verkaufseinrichtungen bis hin zu Markthallen und Kaufhäusern, deren Warenumsätze sich rasant erhöhten.
Dieser Prozess forcierte auch die Schnelligkeit der Entwicklung Registrierkassen.
Bereits 1910 konnten, auf Basis der wachsenden Elektrifizierung in den Städten, die ersten elektrischen Kassen eingeführt werden, welche die manuelle Rechenwerkkurbel ablösten.
So wurde es möglich größere Kassenwerke zu ewegen und weitere Funktionen zu kreieren. Die personelle Erweiterung der Kassenbedienung ermöglichte bis Ende 30er Jahre die Ablösung üblicher Kontore in größeren Warenhäusern.

Bereits Anfang der 40er Jahre vollzog sich, insbesondere in den USA, eine wachsende Spezialisierung der Kassentechnik mit Trennung der Abrechnungslogistik.
Kassen in Warenhäusern und größeren Stores stellten spezifische Anforderungen an Warenbuchung und –verfolgung.
In kleineren Läden kamen die „berüchtigten Tischrechner mit Schublade“ zum Einsatz.
In der Gastronomie bestand von jeher der Wunsch, das Bedienpersonal umsatzmäßig zu überwachen. Damit forderten große Gasthäuser und Restaurants Kassen mit wachsenden Bedienerzahlen. Noch heute findet man in manchem Antiquariat derartige Reliquien und Registrierkassen mit mehr als 10 Bedienern, die auch gewichtsmäßig nur schwer zu bewegen sind.

In den 70er Jahren begann die Einführung von elektronischen Bauelementen in der Kassenwelt, welche neben dem technologischen Umschwung auch eine Erweiterung von betriebswirtschaftlichen Zwecken darstellte. Die rasante Entwicklung der Elektronik, vor allem der PC- und Softwaretechnologie, führte zu einer Beschleunigung der Warenumschlagslogistik und der finanziellen Prozesse, die letztendlich die Kassenwelt revolutionierte und sie so ihren Einzug in alle gesellschaftlichen Phasen der Wertschöpfung und Akkumulation fand.

Mit der Entwicklung des Internets und damit dem World Wide Web, erfolgte auch die Vernetzung der Registrierkassen und ihrer sie erhielten eine neue Bedeutung für Warenströme und vielfältige Finanzprozesse – einschließlich fiskaltechnischer Anforderungen.

Registrierkassen und Abrechnungssystemtechnik sind aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken.

Sie sind die Grundlage geregelter und gesetzestreuer Bargeldprozesse. Ihre Aufgabenerweiterung, im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung moderner Technologien, ist noch lange nicht abgeschlossen und wird weitere periphere Prozesse eröffnen bzw. zusammenführen.

GDPdU

Begriffsklärung GDPdU:
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert.

Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen beim Datenzugriff durch Betriebsprüfer erfordert eine Betriebsprüfung den Zugriff auf Daten, die beim steuerpflichtigen gespeichert sind, kann der Betriebsprüfer laut GDPdU zwischen folgenden drei Arten des Datenzugriffs wählen:

  • mittelbarer Zugriff über Auswertungen und unmittelbarer Lesezugriff,
  • Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten.

Das Recht, eigene Software auf die Systeme des Steuerpflichtigen aufzuspielen, hat der Betriebsprüfer dabei nicht.

Für die Datenträgerüberlassung sind verschiedene Formate zugelassen. Mittlerweile gibt es auch eine Empfehlung des Bundesfinanzministeriums für einen entsprechenden Beschreibungsstandard. Die Daten lassen sich dann vom Betriebsprüfer in eine Prüfersoftware einlesen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist die Voraussetzung für die Genehmigung der Auslagerung der elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen Unterlagen in das Ausland.
§ 146 Abs. 2b der Abgabenordnung sieht seit 20. Dezember 2008 für Unternehmen, die den Anforderungen der GDPdU nicht nachkommen, ein Verzögerungsgeld von EUR 2.500 bis EUR 250.000 vor.

GoBD

Begriffsklärung GoBD:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt.
Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buch-führung praxisgerecht zusammen und sorgt für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.

TAX-Research

Seitens internationaler Organisationen und Institutionen werden recht regelmäßig Untersuchungen und Analysen zur Entwicklung nationaler Volkswirtschaften durchgeführt.
Hier werden neben Einschätzungen auch Vergleiche und Tendenzen aufgezeigt, die der Information und wirtschaftspolitischen Steuerung gewidmet sind.

Weiter Informationen finden Sie unter: www.dfka.net